§ 43 Abs 6 VermG
Der OGH erörtert, dass Einwilligungserklärungen der Eigentümer angrenzender Liegenschaften nach § 43 Abs 6 VermG, sofern sie nicht die Liegenschaftsgrenzen betreffen, keinen Einfluss auf bestehende offenkundige Dienstbarkeiten haben.
OGH, 15.12.2004, 6 Ob 268/04m