§ 202 StPO; § 302 StGB; § 57 RDG
Der OGH erörtert, dass Absprachen zwischen dem Richter und dem Strafverteidiger zur Sanktionshöhe mit den Grundwertungen des Strafprozessrechts nicht in Einklang stehen und - neben der disziplinarrechtlichen Haftung - auch Strafbarkeit wegen Amtsmissbrauchs begründen können.