Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die rechtliche Qualifikation der im Zivildienstrecht vorgesehenen Möglichkeit eines Auslandsdienstes und prüft, welche Rechtsgrundlagen maßgeblich sind. Dabei weist er nach, dass die vertragliche Ausbedingung des Auslandsdienstes als unentgeltlicher Arbeitskontrakt zu qualifizieren ist, wobei idR österreichisches Arbeitsrecht, nicht aber das Arbeitkräfteüberlassungsgesetz zugrundezulegen ist.