§ 25 Abs 2 FSG 1997
Der VwGH erörtert, dass der Nachweis der gesundheitlichen Befähigung durch ärztliches Gutachten zu erbringen ist, sofern die Entzugsdauer des Führerscheins nicht genau festgelegt war.
VwGH, 23.05.2003, 2002/11/0060
§ 25 Abs 2 FSG 1997
Der VwGH erörtert, dass der Nachweis der gesundheitlichen Befähigung durch ärztliches Gutachten zu erbringen ist, sofern die Entzugsdauer des Führerscheins nicht genau festgelegt war.
VwGH, 23.05.2003, 2002/11/0060