§ 75 Abs 1 FrG 1997
Der VwGH erörtert, dass die Fremdenbehörde nach Zustellung des Asylbescheids nicht mehr legitimiert ist, die (Un-)Zulässigkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Fremden zu beurteilen.
VwGH, 26.05.2003, 2003/18/0013
§ 75 Abs 1 FrG 1997
Der VwGH erörtert, dass die Fremdenbehörde nach Zustellung des Asylbescheids nicht mehr legitimiert ist, die (Un-)Zulässigkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Fremden zu beurteilen.
VwGH, 26.05.2003, 2003/18/0013