§ 49 Abs 1 BDG 1979; § 16 GehG 1956
Der VwGH erörtert, dass die obligatorische Beteiligung an einer Sitzung nicht auf eine schlüssige Anweisung von Überstunden schließen lässt.
VwGH, 25.06.2003, 98/12/0138
§ 49 Abs 1 BDG 1979; § 16 GehG 1956
Der VwGH erörtert, dass die obligatorische Beteiligung an einer Sitzung nicht auf eine schlüssige Anweisung von Überstunden schließen lässt.
VwGH, 25.06.2003, 98/12/0138