§ 1096 Abs 1 ABGB
Der OGH erläutert, dass ein hoher, bereits gesundheitsschädigender Bleigehalt im Trinkwasser die Herabsetzung des Mietentgelts einer Mietwohnung, nicht aber die vollständige Zahlungseinstellung erlaubt.
OGH, 17.11.2004, 9 Ob 34/04x
§ 1096 Abs 1 ABGB
Der OGH erläutert, dass ein hoher, bereits gesundheitsschädigender Bleigehalt im Trinkwasser die Herabsetzung des Mietentgelts einer Mietwohnung, nicht aber die vollständige Zahlungseinstellung erlaubt.
OGH, 17.11.2004, 9 Ob 34/04x