§ 28 ZPO
Der OGH erörtert, dass der Rechtsanwalt, der eine Verzichtserklärung bezüglich seiner anwaltlichen Ausübungsrechte abgab, bei einem Einschreiten in eigener Angelegenheit keiner Anwaltspflicht unterliegt.
OGH, 23.11.2004, 1 Ob 237/04s
§ 28 ZPO
Der OGH erörtert, dass der Rechtsanwalt, der eine Verzichtserklärung bezüglich seiner anwaltlichen Ausübungsrechte abgab, bei einem Einschreiten in eigener Angelegenheit keiner Anwaltspflicht unterliegt.
OGH, 23.11.2004, 1 Ob 237/04s