§ 377 HGB; § 922 ABGB
Der OGH prüft, ob die fehlende Information über das Ablaufdatum eines Produkts gerügt werden muss und erörtert, dass bei chemischen Erzeugnissen die Beauftragung von Sachverständigen zur ordnungsgemäßein Prüfung der Ware gerechtfertigt sein kann, sofern die Verhältnismäßigkeit zwischen den dafür notwendigen Aufwendungen und den zu erwartenden Erträgen gewahrt bleibt.