§ 20 StGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte die Begleichung seiner Entschädigungszahlung aus der abgeschöpften Geldsumme in Form der Zivilrechtsklage gegen den Bund durchsetzen kann.
OGH, 04.11.2004, 12 Os 117/04
§ 20 StGB
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte die Begleichung seiner Entschädigungszahlung aus der abgeschöpften Geldsumme in Form der Zivilrechtsklage gegen den Bund durchsetzen kann.
OGH, 04.11.2004, 12 Os 117/04