Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden Eckpunkte des 1. Hauptstückes des neuen Außerstreitgesetzes (Datum des Inkrafttretens: 01.01.2005) erläutert, die den Geltungsbereich und die Verfahrensgrundsätze, die Rechtsstellung der Parteien, den Inhalt, die verschiedenen Formen und die Rechtswirkung von Beschlüssen, die Möglichkeit eines Abänderungsantrages und Kostenersatzbestimmungen näher umschreiben. Weiters gibt die Autorin eine Übersicht über Rechtschutzmöglichkeiten und Zwangsmittel im Außerstreitverfahren.