Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die kurzfristige Übernahme des Lenkrads durch den Beifahrer diesen nicht (haftungsrechtlich) zum Lenker qualifiziert.
OGH, 23.09.20034, 2 Ob 145/03t
Rechtsgrundlagen: § 2 KHVG; § 102 KFG
Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die kurzfristige Übernahme des Lenkrads durch den Beifahrer diesen nicht (haftungsrechtlich) zum Lenker qualifiziert.
OGH, 23.09.20034, 2 Ob 145/03t
Rechtsgrundlagen: § 2 KHVG; § 102 KFG