§ 879 Abs 3 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Vertragsbestimmung, die den Verfall eines Guthabens für ein Wertkartenhandy im Fall der Unterlassung einer neuerlichen Aufladung vorsieht, wegen gröblicher Benachteiligung keine Rechtsgültigkeit erlangt.
OGH, 18.08.2004, 4 Ob 112/04f