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OGH, 18.08.2004, 4 Ob 143/04i (Gewerblicher Rechtsschutz)

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2005/27 Heft 3 v. 1.2.2005

§ 55 MSchG; § 51 MSchG

Der OGH erörtert, dass die Verjährungsfrist für die aus einem Markenrechtseingriff resultierende Unterlassungsforderung drei Jahre beträgt.

OGH, 18.08.2004, 4 Ob 143/04i

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