§ 11 Abs 2 AußStrG; § 247 AußStrG
Der OGH erörtert, dass die Einbringung eines ao Revisionsrekurses gegen eine Sachwalterbestellung nach Ablauf der Rekursfrist dessen Zurückweisung zur Folge hat, sofern der Rechtssache keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zugrunde liegt.