§ 879 Abs 3 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB
Der OGH erläutert, dass § 879 Abs 3 ABGB auch dann analog zugrundelegen ist, wenn sich ein Vertragsteil den vorformulierten Vertragsbestimmungen des Vertragspartners oder eines Dritten unterordnet.
OGH, 12.08.2004, 1 Ob 144/04i