§ 8 BTVG; § 9 BTVG; § 12 Abs 3 Z 1 BTVG
Der OGH beschreibt die Sicherungssysteme im Bauträgervertragsrecht und prüft, unter welchen Voraussetzungen zwischen der fehlenden Information über Alternativen zur grundbücherlichen Sicherstellung und der aus der Zahlungsunfähigkeit des Bauträger resultierenden Schädigung ein Kausalzusammenhang anzunehmen ist.