§ 137 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass sich auch bei Teilzeitbeschäftigung die Arbeitsplatzbewertung auf jene Arbeitsstelle und jene Tätigkeiten beziehen muss, die dem Beamten im Prüfungszeitraum zugewiesen sind.
VwGH, 09.06.2004, 2003/12/0001
§ 137 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass sich auch bei Teilzeitbeschäftigung die Arbeitsplatzbewertung auf jene Arbeitsstelle und jene Tätigkeiten beziehen muss, die dem Beamten im Prüfungszeitraum zugewiesen sind.
VwGH, 09.06.2004, 2003/12/0001