§ 10 Abs 1 Z 1 MSchG
Der OGH erläutert, dass Nordic-Walking-Stöcke markenrechtlich als Turn-und Sportprodukte zu qualifizieren sind. Dabei beschreibt er die maßgeblichen Aspekte zur Beurteilung der Produktähnlichkeit und -Identität.
OGH, 14.06.2005, 4 Ob 56/05x