§ 861 ABGB; § 869 ABGB; § 874 ABGB; § 1295 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein potentieller Mieter den allfälligen Vermieter explizit darauf aufmerksam machen muss, dass er noch nicht zum Abschluss des Mietvertrags bereit ist, sofern der Bestandgeber das Mietobjekt nach den Wünschen des potentiellen Mieters adaptiert und im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages Kosten investiert.