§ 23 nö KAG 1974; § 24 nö KAG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Prüfungsgutachten des Gesundheits- und Sozialfonds bezüglich eines Voranschlags begründet werden muss. Weiters legt er dar, dass eine Angleichung von Fehlerträgen aufgrund von LKF-Modellanpassungen über den Anpassungstopf im Gesetz keine Deckung findet.