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VwGH, 16.12.2003, 2002/05/1466 (Baurecht)

BaurechtVwGH-A 2005/128ÖJZ 2005, 727 Heft 18 v. 15.9.2005

§ 11 Wr BauO; § 81 Wr BauO

Der VwGH erörtert, dass bei Veränderungen die erneute Offenlegung der Bebauungsregelungen beantragt werden kann. Weiters prüft er, ob Aufzugstriebwerksräume und Stiegenhäuser bei Bestimmung des Gebäudeumrisses gemäß § 81 Abs 2 Wr BauO zu berücksichtigen sind.

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