§ 49 JN; § 176 ABGB
Der OGH prüft, ob der Anspruch eines Kindes auf Unterlassung der Offenlegung seiner Lebenssituation im Fernsehen durch den nicht obsorgebefugten Vater im streitigen oder außerstreitigen Verfahren durchgesetzt werden kann.
OGH, 04.02.2005, 9 Ob 117/04b