Art 14 Betriebsunterbrechungsversicherung Ärzte 1996; § 96 VersVG
Der OGH erörtert, dass Art 14 AVB Betriebsunterbrechungsversicherung Ärzte 1996 keine für den Versicherten benachteiligende Bestimmung enthält und daher nicht als sittenwidrig zu qualifizieren ist. Die in § 96 VersVG normierte Kündigungsoption findet auch bei der Kündigung einer Betriebsunterbrechungsversicherung Anwendung.