§ 1295 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensverursacher auch für Schädigungen eines Retters einstehen muss. Dabei nimmt er ausführlich zum Adäquanzzusammenhang zwischen der Primärschädigung und verursachten Folgeschäden Stellung.
OGH, 17.03.2005, 2 Ob 15/05b