§ 215 Abs 1 ABGB; § 33 JWG; § 39 Wr JWG
Der OGH erläutert, dass die Kostenersatzforderung nach § 33 JWG auch die Aufwendungen der vollen Erziehung beinhaltet, die im Zuge einer vom Jugendwohlfahrtsträger vorgeschriebenen vorläufigen Maßnahme nach § 215 ABGB erwachsen sind.