Abschn IX KV AKÜ
Der OGH führt aus, dass der überlassene Arbeitnehmer neben dem erhöhten Überlassungsentgelt nicht auch noch Einmalleistungen nach dem Beschäftiger-KV beanspruchen darf.
OGH, 02.02.2005, 9 ObA 130/04i
Abschn IX KV AKÜ
Der OGH führt aus, dass der überlassene Arbeitnehmer neben dem erhöhten Überlassungsentgelt nicht auch noch Einmalleistungen nach dem Beschäftiger-KV beanspruchen darf.
OGH, 02.02.2005, 9 ObA 130/04i