§ 185 Abs 4 WAO
Der VwGH erläutert, dass § 185 Abs 4 WAO keine Verletzung des Äquivalenzgrundsatzes begründet und nimmt Stellung zur rechtlichen Qualifikation der Rückzahlungssperren. Weiters legt er dar, dass eine Schätzung in Erwägung gezogen werden kann, wenn die Anspruchshöhe für die Rückerstattung entrichteter Getränkesteuer zahlenmäßig nicht genau ermittelt werden kann.