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VwGH, 07.08.2003, 2002/02/0308 (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtVwGH-A 2005/105ÖJZ 2005, 474 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 24 Abs 3 lit b StVO 1960

Der VwGH erörtert, dass eine Haus- und Grundstückseinfahrt keine vorgeschriebenen Breitenmaße aufweisen muss; auch eine Benützbarkeit durch bloß schmale Fahrzeuge ändert nichts an der Qualifikation als Haus- und Grundstückseinfahrt.

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