§ 333 Abs 3 ASVG; § 59 Abs 1 KFG
Der OGH prüft, ob der Dienstgeber für einen Arbeitsunfall mit einem auf Schipisten verwendeten Motorschlitten, für den keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.