Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den durch die Zivilverfahrensnovelle 2002 geschaffenen Bestimmungen für die sachverständige Begutachtung kritisch auseinander. So beschreibt er die Fristenregelung für die schriftliche Ausfertigung des Gutachtens und die Beteiligungspflicht der Parteien oder dritter Personen, nimmt Stellung zur Informationspflicht des Sachverständigen bei Unmöglichkeit der Einhaltung der Frist oder bei Teilnahmeverweigerung von Parteien oder Dritten und erläutert den praktischen Nutzen der gerichtlichen angeordneten Beteiligungsverpflichtung. Nach Darlegung der Rechtsfolgen einer Missachtung der Mitwirkungsanweisung beurteilt er schließlich, inwieweit diese Regelungen den angestrebten Zielen einer Verfahrensstraffung und rascheren Abwicklung des Zivilprozesses gerecht werden können.