§ 110 Abs 1 Z 3 JN; § 2 Abs 1 UVG; WanderarbeitnehmerVO Nr. 1408/71 ; § 99 Abs 2 JN
Der OGH erörtert, dass das in einem EU-Mitgliedsland wohnhafte Kind Unterhaltsvorschusszahlungen vor einem österreichischen Gericht beantragen kann, wenn der in Österreich ansässige Unterhaltsschuldner seine Verpflichtung unzureichend erfüllt.