§ 3 AnfO; § 2 AnfO; § 8 AnfO, Art 6 Abs 1 MRK
Der OGH beschreibt den Prüfungsgegenstand im Anfechtungsverfahren und führt aus, dass dieser sowohl die streitgegenständlichen Exekutionstitel wie auch ein ergangenes Urteil umfasst.
OGH 02.09.2003, 1 Ob 162/03k