Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag die schadenersatzrechtliche Ersatzfähigkeit von Raucherschäden, wobei er seine Ausführungen insbesondere auf die Zigarettenwerbung als allenfalls haftungsbegründendes Moment konzentriert. Er betont den gebotenen Schutz und die Aufklärung der, besonders minderjährigen, Konsumenten, weist aber gleichzeitig auf den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit sowie auf den Einwand des Mitverschuldens als haftungsbegrenzende Elemente hin. Erwägungen zu der Verantwortlichkeit des Tabakproduzenten nach dem Produkthaftungsrecht runden den Beitrag ab.