§ 10 Z 2 GGG
Der VwGH erörtert, dass nur inländische Gebietskörperschaften von der Zahlungspflicht von Gerichtsgebühren befreit sind und prüft, ob diese Gebührenentlastung auch bei Erfüllung einer nicht öffentlich-rechtlichen Aufgabe zur Anwendung gelangt.