§ 2 Abs 2 Z 4 ErbStG
Der VwGH prüft, ob Abfindungszahlungen aus einem Vergleichsvertrag, der im Zuge einer Erbrechts- bzw Erbschaftsklage geschlossen wurde, der Erbschaftssteuer unterliegen und erörtert die Rechtslage bei nachträglicher Feststellung der Geschäftsunfähigkeit des Erblassers.