§ 1 Abs 2 GrEStG; § 1 Abs 4 GrEStG
Der VwGH nimmt Stellung zur Begründung der wirtschaftlichen Dispositionsmacht des Treugeber bei Kauf einer Liegenschaft durch einen Treuhänder und legt dar, dass § 1 Abs 4 GrEStG bei Erlangung des Verwertungsrechts durch den Treugeber nicht gilt.