§ 3 Abs 1 UStG
Der VwGH erörtert, dass das Einverständnis des Sicherungsgebers zum allfälligen Verkauf des Eigentumsvorbehaltsguts durch die Bank und zur Verrechnung mittels Gutschrift im Umsatzsteuerrecht als Lieferung des Sicherungsobjekts an die Bank betrachtet wird.