§ 3 Abs 4 GebG; § 25 Abs 5 GebG
Der VwGH erörtert, dass ein Vermerk als Ersatzform einer Gebührenanzeige nur dann von der Gebührenpflicht entlastet, wenn dieser innerhalb der Leistungsfrist gesetzt wurde.
§ 3 Abs 4 GebG; § 25 Abs 5 GebG
Der VwGH erörtert, dass ein Vermerk als Ersatzform einer Gebührenanzeige nur dann von der Gebührenpflicht entlastet, wenn dieser innerhalb der Leistungsfrist gesetzt wurde.