Art 4 Z 19 ZK
Der VwGH beschreibt den Zweck der Gestellung im Zollrecht und legt dar, dass versteckte oder verheimlichte Güter im Regelfall nicht von der Gestellungserklärung umfasst sind.
VwGH, 24.04.2002, 2001/16/0410; VwGH, 24.04.2002, 2001/16/0443