§ 42 Abs 3 WSG
Der VwGH legt dar, dass im Wohnhaussanierungsrecht keine Möglichkeit zur Entlastung von der Gerichtsgebührenpflicht besteht, sofern mit einer Maximalhypothek eine Sicherstellung auch zukünftiger Darlehen bezweckt wird.
VwGH, 28.02.2002, 2001/16/0553