§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der VwGH erörtert, dass Gerichtsgebühren auch für einen gerichtlichen Vergleich, der nur zum Zweck der Schaffung eines Exekutionstitel geschlossen wird, zu leisten sind.
VwGH, 29.11.2001, 2001/16/0354
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der VwGH erörtert, dass Gerichtsgebühren auch für einen gerichtlichen Vergleich, der nur zum Zweck der Schaffung eines Exekutionstitel geschlossen wird, zu leisten sind.
VwGH, 29.11.2001, 2001/16/0354