§ 186a Abs 2 ABGB; § 477 Abs 1 Z 4 ZPO; Art 6 Abs 1 MRK
Der OGH legt dar, dass trotz Entfalls der Einspruchsberechtigung bestimmter Angehöriger die leiblichen Eltern bei behördlicher Einräumung der Obsorgeberechtigung an Pflegeeltern ein Stellungnahmerecht besitzen.