Art 46 EuGVVO; § 528 ZPO; Art 44 EuGVVO
Der OGH führt aus, dass die zweitinstanzliche Abweisung der beantragten Unterbrechung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens keiner weiteren Überprüfung im Rechtsmittelweg unterliegt.
OGH 25.03.2004, 3 Ob 20/04v