§ 83c Abs 3 JN; § 83 Abs 1 JN; § 51 Abs 2 Z 10 JN
Der OGH erörtert, dass § 83c Abs 3 JN aufgrund seines subsidiären Anwendungsbereichs keinen Gerichtsstand für ein inländisches Unternehmen begründet.
OGH 30.03.2004, 4 Ob 59/04m
§ 83c Abs 3 JN; § 83 Abs 1 JN; § 51 Abs 2 Z 10 JN
Der OGH erörtert, dass § 83c Abs 3 JN aufgrund seines subsidiären Anwendungsbereichs keinen Gerichtsstand für ein inländisches Unternehmen begründet.
OGH 30.03.2004, 4 Ob 59/04m