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Entscheidung - OGH, 30.03.2004, 4 Ob 59/04m

ZivilprozessrechtEvBl 2004/167EvBl 2004, 766 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 83c Abs 3 JN; § 83 Abs 1 JN; § 51 Abs 2 Z 10 JN

Der OGH erörtert, dass § 83c Abs 3 JN aufgrund seines subsidiären Anwendungsbereichs keinen Gerichtsstand für ein inländisches Unternehmen begründet.

OGH 30.03.2004, 4 Ob 59/04m

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