§ 58 Abs 2 EO; § 79 EO; § 80 EO; § 81 EO; § 84 Abs 1 EO; § 148 Abs 2 ZPO
Der OGH nimmt Stellung zur rechtlichen Einordnung und zur Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Vollstreckbarerklärungsverfahren. Weiters bestimmt der erkennende Senat die Anwendbarkeit der 14tägigen Fristsetzung zur Erhebung eines Rekurses gegen den Abweisungsbeschluss bezüglich des Ansuchens um Wiedereinsetzung im Vollstreckbarerklärungsverfahren.