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Entscheidung - OGH, 25.03.2004, 3 Ob 129/03x

InsolvenzrechtEvBl 2004/171EvBl 2004, 770 - 771 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 307 EO; § 1425 ABGB; § 325 EO; § 329 EO

Der OGH erörtert, dass das Aufteilungsverfahren nach § 307 EO nur zur Anwendung gelangt, sofern die Geldsummen beim Exekutionsgericht erlegt wurden; über die Teilung der bei anderen Gerichten hinterlegten Gegenständen oder Geldbeträgen entscheidet entweder das Obsiegen des besseren Rechts an der Sache oder aber eine einvernehmliche getroffene Vereinbarung.

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