§ 32 StGB
Der OGH führt aus, dass die Ausführung einer strafbaren Handlung in Gesellschaft nicht als Erschwerungsgrund, aber als verschuldenserhöhendes Kriterium bei der Strafbemessung zu beachten ist.
OGH 14.04.2004, 14 Os 20/04
§ 32 StGB
Der OGH führt aus, dass die Ausführung einer strafbaren Handlung in Gesellschaft nicht als Erschwerungsgrund, aber als verschuldenserhöhendes Kriterium bei der Strafbemessung zu beachten ist.
OGH 14.04.2004, 14 Os 20/04