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Entscheidung - VwGH, 19.03.2003, 2002/16/0255

Allgemeine RechtsfragenVwGH-F 2004/83ÖJZ 2004, 693 Heft 18 v. 15.9.2004

Wr GetränkesteuerG

Der VwGH erörtert, dass der Abgabenschuldner, der erst nach der Entscheidung des EuGH vom 9.3.2000 einen Rechtsbehelf gegen die Getränkesteuervorschreibung geltend gemacht hat, nicht von den Rechtswirkungen des Urteils profitieren kann.

VwGH, 19.03.2003, 2002/16/0255

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