§ 11 GrStG
Der VwGH erörtert, dass der Erwerber eines im Zuge einer Zwangsversteigerung erstandenen Grundstücks nicht zur Zahlung der Grundsteuerverbindlichkeiten des Rechtsvorgängers verpflichtet ist.
VwGH, 23.01.2003, 2001/16/0271
§ 11 GrStG
Der VwGH erörtert, dass der Erwerber eines im Zuge einer Zwangsversteigerung erstandenen Grundstücks nicht zur Zahlung der Grundsteuerverbindlichkeiten des Rechtsvorgängers verpflichtet ist.
VwGH, 23.01.2003, 2001/16/0271